Ehrungsordnung der Stadt Pulheim
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Ehrungsordnung der Stadt Pulheim
für besondere Leistungen auf dem Gebiete des Sports
1. Die Stadt Pulheim ehrt jährlich Personen für herausragende sportliche Leistungen im Rahmen des Empfangs für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler.
2. Geehrt werden insbesondere:
a) Leistungssportler/innen, die im laufenden Jahr
- die Deutsche Meisterschaft
- die Europameisterschaft (einschließlich Platzierung Platz 3)
- die Weltmeisterschaft (einschließlich Platzierung Platz 3) errungen haben,
- an Olympischen Spielen teilgenommen haben.
b) Träger des Deutschen Sportabzeichens, die zum 50. Mal erfolgreich die Bedingungen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens erfüllt haben.
c) Sportliche Leistungen, die dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit bekannt werden und die er besonders ehren will.
3. Der Kreis der zu Ehrenden wird jährlich durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der in 2. genannten Kriterien festgelegt.
4. Die Ehrung erfolgt durch den Bürgermeister.
5. Vorschlagsberechtigt sind der Stadtsportverband, die städtischen Sportvereine, Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und die Verwaltung.
6. Der Sportausschussbeschluss vom 27.11.1984 bezüglich der unmittelbaren Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern, die eine Deutsche Meisterschaft bzw. einen höherwertigen Titel gewonnen haben, bleibt von dieser Ehrenordnung unberührt.
7. Diese Ehrenordnung tritt am Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
3. Änderung am 17.06.2008












